Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz vom Mai 2009 bietet keinen ausreichenden Schutz für Nichtraucher. Ausnahmen vom Rauchverbot und ungenaue, kaum kontrollierbare Regelungen führen dazu, dass in vielen Kneipen, Bars und Restaurants wieder geraucht wird. Von einem Schutz für Nichtraucher kann in Berlin keine Rede sein.
Unsere Hauptforderungen sind:
- rauchfreie Gaststätten
- rauchfreie Bars und Kneipen
- rauchfreie Cafés
- rauchfreie Diskotheken und Clubs
- rauchfreie Kinderspielplätze
Dies bedeutet Schutz für:
- Familien, die in einer Gaststätte einkehren
- Kinder auf Spielplätzen und in Gaststätten
- Diskothekenbesucher
- Sportler bei Vereinsfeiern
- Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen
- Wirte und ihre Familien
- Kellnerinnen und Kellner, die wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben
- Musikerinnen und Musiker und andere Künstler, die in Gaststätten, Diskotheken etc. auftreten